6. Vertretungskonzept

Allgemeine Vorbemerkungen

Zu erteilender Vertretungsunterricht ist ein Bestandteil des Schulalltags und kann aus verschiedenen Gründen nötig werden:

a) kurzfristige Erkrankung einer Lehrkraft

b) langfristige Erkrankung einer Lehrkraft

c) geplante Fortbildung einer Lehrkraft

d) Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte von Schülerinnen und Schülern

e) Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen durch das Schulamt

f) Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen

Dies erfordert ein Konzept, welches vom gesamten Kollegium getragen wird.

 

Ziele / Grundsätze


Ziel ist es, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und den Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Die Kontinuität des Unterrichts muss beibehalten werden.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6, die sich im „verlässlichen“ Ganztag befinden, darf kein Unterricht ausfallen.

Weiterhin soll die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen durch Anordnung von Mehrarbeit auf das Notwendigste beschränkt und entsprechend der Unterrichtsverteilung ausgewogen verteilt werden.

 

Verfahren / Maßnahmen


Bei der Erstellung des Vertretungsplanes werden folgende Punkte berücksichtigt:

- Unterrichtsausfall soweit wie möglich vermeiden

- Zunächst Lehrkräfte einsetzen, die durch abwesende Klassen frei werden

- Mehrarbeit in einer gerechten Verteilung anordnen: Anlegung eines Stundenkontos, in dem alle Mehrarbeitsstunden erfasst und mit Minus-Stunden (durch Klassenausflüge) verrechnet werden. Angestrebt wird ein Stundenausgleich innerhalb des Schuljahres

- Lehrkräfte aus Doppelbesetzungen einsetzen
- Kleinere Klassen stundenweise (z.B. Sportunterricht) zusammenlegen
- Aufteilung von Klassen oder Kursen soll eine Ausnahme bleiben; bei drei Lehrern für zwei Klassen oder im AG-Bereich der Jgst. 5/6 kann dies aber erfolgen
- Bei langfristigen Vertretungsfällen prüfen, ob Förderstunden zugunsten der Grundversorgung vorübergehend ausfallen können 
- Bei unvermeidlichem Unterrichtsausfall in allen Klassen gleichmäßig kürzen
- Bei langfristiger Erkrankung Plan umstellen, ggf. bezahlte Mehrarbeit oder Aufstockung von Zeit- oder Teilzeitverträgen

 

Für den Vertretungsplan selbst gilt:


- Immer nach gleichem Muster
- Enthält alle Änderungen und Ausfälle sowie die Vertretungslehrer/innen und das Fach. Kurzfristige Änderungen in rot
- Gut sichtbar aufgehängt: Für Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof, für Lehrkräfte im Lehrerzimmer, beim
- Sekretariat und der Schulleitung
- Enthält einen Hinweis zur Mehrarbeit oder den evtl. Ausgleich

 

Vorgehensplan mit Rangfolge:


- Vertretung von Lehrkräften, die durch Abwesenheit von Klassen frei werden; Weiterarbeit im Stoff nach Unterlagen der zu vertretenden Kollegen und Kolleginnen.
- Klassenlehrer unterrichtet sinnvoll alternativ.
- Anderer Fachlehrer führt Unterrichtsinhalte weiter.
- Anderer Lehrer, der in der Klasse unterrichtet, macht sinnvollen alternativen Unterricht.
- Sonstige Betreuung durch einen Kollegen/eine Kollegin (Mehrarbeit); Ausnahme: Parallelbetreuung nur in höheren
- Klassenstufen unter sinnvoller Aufgabenstellung und Zusammenlegung.

Ausnahmefall: Unterrichtsausfall (nur bei Randstunden und nicht in den Jahrgangsstufen, die sich im Ganztag befinden); Schüler können zu Hause anrufen; falls niemand da ist, nehmen sie am Unterricht anderer Klassen teil.

 

Organisatorische Regelungen  


- Jeder Kollege/jede Kollegin muss vor Dienstbeginn den Vertretungsplan lesen.
- Bei unvorhersehbarer Abwesenheit meldet die Lehrkraft dies um 7.30 Uhr der Schule. Sollte die Abwesenheit länger dauern (Krankschreibung), sollte dies möglichst bis zur 2. Pause der Schule mitgeteilt werden, damit der Vertretungsplan rechtzeitig erstellt werden kann.
- Bei vorhersehbaren Vertretungsstunden (Klassenfahrt etc.) stellt die Lehrkraft, die zu vertreten ist, Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler bereit, sodass die Unterrichtsinhalte fortgeführt werden. Hierzu steht ein Ablagefach im Lehrerzimmer bereit.
- Auch im Krankheitsfall ist es wünschenswert, dass die zu vertretende Lehrkraft die Schule über die Unterrichtsinhalte informiert (Telefon, Fax oder E-Mail). Ist dies nicht möglich, arbeiten die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch im Werkstattheft oder Abschreiben erwünscht, beide Lehrwerke müssen sie immer dabei haben. Die 10. Klassen beschäftigen sich mit Übungsmaterial zu den Zentralen Abschlussprüfungen.
- Wünschenswert ist, dass die Kinder von vornherein dazu angeleitet werden, selbstständig mit bereitgestellten Materialien zu arbeiten, sodass zumindest in den höheren Jahrgangsstufen eine Parallelbetreuung möglich ist.
- Zu Beginn des Schuljahres erstellt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin eine Telefonkette, sodass die Schülerinnen und Schüler im Notfall von Stundenplanänderungen erfahren.

 

 

 

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-

Westfalen: Materialsammlung „Sicherung von Lernzeit“, März 2007