6. Vertretungskonzept
Allgemeine
Vorbemerkungen
Zu
erteilender Vertretungsunterricht ist ein Bestandteil des
Schulalltags und kann aus verschiedenen Gründen nötig werden:
a)
kurzfristige Erkrankung einer Lehrkraft
b)
langfristige Erkrankung einer Lehrkraft
c)
geplante Fortbildung einer Lehrkraft
d)
Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte von Schülerinnen und Schülern
e)
Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen durch das Schulamt
f)
Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen
Dies
erfordert ein Konzept, welches vom gesamten Kollegium getragen wird.
Ziele
/ Grundsätze
Ziel ist
es, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und den
Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Die
Kontinuität des Unterrichts muss beibehalten werden.
In den
Jahrgangsstufen 5 und 6, die sich im „verlässlichen“ Ganztag
befinden, darf kein Unterricht ausfallen.
Weiterhin
soll die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen durch Anordnung
von Mehrarbeit auf das Notwendigste beschränkt und entsprechend der
Unterrichtsverteilung ausgewogen verteilt werden.
Verfahren
/ Maßnahmen
Bei der
Erstellung des Vertretungsplanes werden folgende Punkte
berücksichtigt:
- Unterrichtsausfall
soweit wie möglich vermeiden
- Zunächst
Lehrkräfte einsetzen, die durch abwesende Klassen frei werden
- Mehrarbeit
in einer gerechten Verteilung anordnen: Anlegung eines
Stundenkontos, in dem alle Mehrarbeitsstunden erfasst und mit
Minus-Stunden (durch Klassenausflüge) verrechnet werden. Angestrebt
wird ein Stundenausgleich innerhalb des Schuljahres
- Lehrkräfte
aus Doppelbesetzungen einsetzen
- Kleinere
Klassen stundenweise (z.B. Sportunterricht) zusammenlegen
- Aufteilung
von Klassen oder Kursen soll eine Ausnahme bleiben; bei drei Lehrern
für zwei Klassen oder im AG-Bereich der Jgst. 5/6 kann dies aber
erfolgen
- Bei
langfristigen Vertretungsfällen prüfen, ob Förderstunden
zugunsten der Grundversorgung vorübergehend ausfallen können
- Bei
unvermeidlichem Unterrichtsausfall in allen Klassen gleichmäßig
kürzen
- Bei
langfristiger Erkrankung Plan umstellen, ggf. bezahlte Mehrarbeit
oder Aufstockung von Zeit- oder Teilzeitverträgen
Für
den Vertretungsplan selbst gilt:
- Immer
nach gleichem Muster
- Enthält
alle Änderungen und Ausfälle sowie die Vertretungslehrer/innen und
das Fach. Kurzfristige Änderungen in rot
- Gut
sichtbar aufgehängt: Für Schülerinnen und Schüler auf dem
Pausenhof, für Lehrkräfte im Lehrerzimmer, beim
- Sekretariat und
der Schulleitung
- Enthält
einen Hinweis zur Mehrarbeit oder den evtl. Ausgleich
Vorgehensplan
mit Rangfolge:
- Vertretung
von Lehrkräften, die durch Abwesenheit von Klassen frei werden;
Weiterarbeit im Stoff nach Unterlagen der zu vertretenden Kollegen
und Kolleginnen.
- Klassenlehrer
unterrichtet sinnvoll alternativ.
- Anderer
Fachlehrer führt Unterrichtsinhalte weiter.
- Anderer
Lehrer, der in der Klasse unterrichtet, macht sinnvollen
alternativen Unterricht.
- Sonstige
Betreuung durch einen Kollegen/eine Kollegin (Mehrarbeit); Ausnahme:
Parallelbetreuung nur in höheren
- Klassenstufen unter sinnvoller
Aufgabenstellung und Zusammenlegung.
Ausnahmefall:
Unterrichtsausfall (nur bei Randstunden und nicht in den
Jahrgangsstufen, die sich im Ganztag befinden); Schüler können zu
Hause anrufen; falls niemand da ist, nehmen sie am Unterricht
anderer Klassen teil.
Organisatorische
Regelungen
- Jeder
Kollege/jede Kollegin muss vor Dienstbeginn den Vertretungsplan
lesen.
- Bei
unvorhersehbarer Abwesenheit meldet die Lehrkraft dies um 7.30 Uhr
der Schule. Sollte die Abwesenheit länger dauern (Krankschreibung),
sollte dies möglichst bis zur 2. Pause der Schule mitgeteilt
werden, damit der Vertretungsplan rechtzeitig erstellt werden kann.
- Bei
vorhersehbaren Vertretungsstunden (Klassenfahrt etc.) stellt die
Lehrkraft, die zu vertreten ist, Aufgaben für die Schülerinnen und
Schüler bereit, sodass die Unterrichtsinhalte fortgeführt werden.
Hierzu steht ein Ablagefach im Lehrerzimmer bereit.
- Auch
im Krankheitsfall ist es wünschenswert, dass die zu vertretende
Lehrkraft die Schule über die Unterrichtsinhalte informiert
(Telefon, Fax oder E-Mail). Ist dies nicht möglich, arbeiten die
Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch im Werkstattheft oder
Abschreiben erwünscht, beide Lehrwerke müssen sie immer dabei
haben. Die 10. Klassen beschäftigen sich mit Übungsmaterial zu den
Zentralen Abschlussprüfungen.
- Wünschenswert
ist, dass die Kinder von vornherein dazu angeleitet werden,
selbstständig mit bereitgestellten Materialien zu arbeiten, sodass
zumindest in den höheren Jahrgangsstufen eine Parallelbetreuung
möglich ist.
- Zu
Beginn des Schuljahres erstellt der Klassenlehrer/die
Klassenlehrerin eine Telefonkette, sodass die Schülerinnen und
Schüler im Notfall von Stundenplanänderungen erfahren.
Quelle: Ministerium
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-
Westfalen: Materialsammlung „Sicherung
von Lernzeit“, März 2007