Schulordnung

  • I Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

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    1.   Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sollten für dich selbstverständlich sein. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht.


  • 2.  Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler/jeder Schülerin einen schulischen Abschluss zu ermöglichen. Vermeide jede Unterrichtsstörung, denn damit gefährdest du nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner Klassenkameraden und –kameradinnen.

    3.  Du kommst in angemessener Kleidung in die Schule, das heißt Bauch, Busen und Po sind vollständig bedeckt.

     

     

    II Teilnahme am Unterricht, Aufsicht

     

    1.  Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn du krank bist, musst du dafür sorgen, dass die Schule telefonisch benachrichtigt wird. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen.


    2.  Bei allen anderen Gründen für ein Fehlen in der Schule müssen deine Eltern vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Für die Tage vor und nach den Ferien gelten besondere Bestimmungen.


    3.  Vom Sportunterricht kannst du für längere Zeit nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden.


    4.  Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das Schulgrundstück darfst du während der Pausen und während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis verlassen. Vor und nach dem Sportunterricht gehst du auf dem kürzesten Weg zur Sporthalle und zurück zur Schule.


    5.  Dein Handy darfst du während der Unterrichtszeit und auch in den Pausen nicht benutzen. In der Schule bleibt das Handy ausgeschaltet.


    6.  Wenn du im Unterricht gegen vereinbarte Regeln verstößt und auch nach Ermahnung uneinsichtig bist, wirst du in den Trainingsraum geschickt. Dort kannst du mithilfe von Herrn Starck oder einer Lehrerin über dein Verhalten nachdenken. Solltest du auch im Trainingsraum nicht einsehen, dass die Regeln der Schulordnung eingehalten werden müssen, wirst du nach Hause geschickt. Darüber werden deine Eltern über eine Telefon- Notfallnummer oder Handynummer informiert.

     

     

    III Schule als Lebens- und Wohnumfeld


    1.  Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte – sind für dich da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Vermeide Verschmutzungen! Abfälle gehören in die entsprechenden Mülleimer.

    Für angerichtete Schäden – ob gewollt oder ungewollt – musst du aufkommen.

     

    2.  Auf dem Schulgrundstück gilt ein allgemeines Alkohol – und Nikotinverbot (dieses Verbot gilt selbstverständlich für alle Drogen). Auch wenn du schon 18 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst, ist das im schulischen Bereich für dich nicht erlaubt.

     

     

    IV Meinungsfreiheit

     

    1.  Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Konfessionen besucht. Vielleicht verstehst du die Reaktionen und das Verhalten deiner Mitschülerinnen und Mitschüler manchmal nicht. Das bedeutet dann aber nicht, dass deine Meinung unbedingt die richtige ist. Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitschüler und Mitschülerinnen verletzen könnte. Du möchtest auch nicht gekränkt werden.

     

    2.  Deine Freiheit endet da, wo das Recht deiner Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt- tun dir und den anderen weh und sollten in der Schulgemeinschaft nicht vorkommen. Niemand soll mit Angst in die Schule kommen müssen!


    3.  Konflikte gibt es in jeder Gemeinschaft. Gehe mit Konflikten angemessen um. Du darfst dich beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst. Achte aber darauf, die Beschwerde in angemessenem Ton und zu passender Zeit vorzubringen. Bevor du dich bei einer Lehrerin oder einem Lehrer oder bei der Schulleitung beschwerst, solltest du versuchen, den Konflikt selbst friedlich zu regeln. Auch die Streitschlichter können helfen.